Ausbildungsklasse "T"

Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft bis max. 40 km / h für 16- 17 jährige, bis max. 60 km / h ab 18 Jahren; auch mit Anhänger (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 40 km / h für Land- und Forstwirtschaft.

Vorbesitz: nein
Mindestalter: 16 Jahre bis 40 km/h - 18 Jahre bis 60 km/h
Anmeldung: mit 15 ½ bzw. 17 ½ Jahren
Einschluss von Klassen: L , M und S
Befristet: nein

Min. theoretische Ausbildung:
  • Grundstoff
    12 Doppelstunden á 90 Minuten

  • klassenspezifischer Stoff
    4 Doppelstunden á 90 Minuten
Min. praktische Ausbildung:
  • Überlandfahrt
    5 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrt
    4 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrt
    3 Stunden á 45 Minuten
Das brauchen Sie:
  • Sehtest
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • oder Erste-Hilfe
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